FSA-Kodex Fachkreise und Patientenorganisationen

„Veröffentlichung gemäß §25 FSA-Kodex Fachkreise und §14 FSA-Kodex Patientenorganisationen"

Gemäß §25 FSA-Kodex zur Zusammenarbeit mit Fachkreisen muss die Gewährung von Spenden oder anderen einseitigen Geld- oder Sachleistungen mit einem Wert von über 10.000 € pro Leistungsempfänger/Jahr veröffentlicht werden.

Auskunft für das Jahr 2011:
Die Daiichi Sankyo Deutschland GmbH hat im Jahr 2011 den Freistaat Bayern BgA Deutsches Herzzentrum, Lazarettstraße 36, 80636 München mit einer Spende über 50.000 Euro zum Zwecke der Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie der öffentlichen Gesundheitspflege und den Verein der Freunde und Förderer der Kerckhoff-Klinik e.V., Ludwigstraße 35, 61231 Bad Nauheim mit einer Spende über 50.000 Euro für wissenschaftliche Zwecke unterstützt.

Gemäß §14 FSA-Kodex zur Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen müssen die Mitgliedsunternehmen des FSA der Öffentlichkeit eine Liste derjenigen Organisationen der Patientenselbsthilfe zur Verfügung stellen, die sie national oder auch europaweit finanziell unterstützen oder denen sie erhebliche indirekte oder nicht-finanzielle Zuwendungen gewähren. Die Mitgliedsunternehmen verpflichten sich, über die Summe der Geld- und Sachzuwendungen pro Kalenderjahr und Patientenorganisation zu berichten.

Auskunft für das Jahr 2011:
Daiichi Sankyo Deutschland GmbH hat im Jahr 2011 keine Spenden oder andere einseitige Geld- und Sachleistungen an Patientenorganisationen gewährt.